E-Rechnung-Check: Ab wann trifft Sie die Pflicht?
Seit 2025 müssen alle Betriebe E-Rechnungen empfangen können. Beim Versand gibt es Übergangsfristen bis 2027 oder 2028. Beantworten Sie drei Fragen, dann sehen Sie Ihren Stichtag. Ihre Angaben verlassen Ihren Browser nicht.
Die Regeln im Überblick
- Seit 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
- Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen Rechnungen an andere Unternehmen im Inland als E-Rechnung verschicken.
- Ab 1. Januar 2028: Die Versandpflicht gilt für alle Unternehmen, ausgenommen Kleinunternehmer nach § 19 UStG.
- Rechnungen an Privatkunden sind von der Pflicht nicht betroffen.
Als E-Rechnung gelten strukturierte Formate nach EN 16931, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD. Ein normales PDF zählt nicht. Quellen: E-Rechnungs-Studio, Handwerkskammer Magdeburg.
Dieser Check ersetzt keine Steuerberatung. Im Zweifel klären Sie Ihren Fall mit Ihrem Steuerberater. Bei der technischen Umstellung helfen wir.
Häufige Fragen
Reicht ein PDF per E-Mail?
Ab Ihrer Pflicht nicht mehr. Ein normales PDF gilt nicht als E-Rechnung. Nötig ist ein strukturiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD.
Brauchen wir ein neues Rechnungsprogramm?
Nicht unbedingt. Viele Programme können E-Rechnungen schon. Wir prüfen Ihres und richten es passend ein.
Gilt die Pflicht auch für Rechnungen an Privatkunden?
Nein. Die Pflicht betrifft Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland.
Eine frische Brise, bitte.
Im kostenlosen Gespräch schauen wir uns Ihren Betrieb an. Danach wissen Sie, wo Zeit und Geld liegen bleiben und was sich dagegen tun lässt.